| Neue Pflichtangaben auf Internetseiten |
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Seit 1. März 07 muss nach Telemediengesetz (TMG) jede Internetseite (auch private) eine Datenschutzerklärung auf seiner Website haben. Fragen Sie per Formular (evtl. auch im Shop) Daten ab, lassen Sie sich von Absender bestätigen, dass er Ihre Bestimmungen zum Datenschutz gelesen und akzeptiert hat. Beim Besuch einer Internetseiten werden in der Regel automatisch die IP-Adressen (Benutzerkennung) der Nutzer gespeichert. Ihr Server erstellt aufgrund dieser Daten z.B. die Besucherstatistik Ihrer Internetseite. Es gibt viele Empfehlungen aber noch keine genauen Richtlinien, wie die Umsetzung auszusehen hat. Experten befürchten hier eine neue Abmahnwelle, da ein es sich um einen Wettbewerbsverstoß handelt, wen auf der Internetseite keine Datenschutzerklärung vorhanden ist. |
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