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Neue Pflichtangaben auf Internetseiten

Seit 1. März 07 muss nach Telemediengesetz (TMG) jede Internetseite (auch private) eine Datenschutzerklärung auf seiner Website haben.
Die Nutzer der Internetseite müssen genau über Datenspeicherung und -verwendung auf der gerade besuchten Internetseite aufgeklärt werden.

Fragen Sie per Formular (evtl. auch im Shop) Daten ab, lassen Sie sich von Absender bestätigen, dass er Ihre Bestimmungen zum Datenschutz gelesen und akzeptiert hat.
Was wollen Sie mit den erhaltenen Daten machen - News versenden, Kontakt aufnehmen, als Werbeadressen an Dritte verkaufen ...?
Informieren Sie den Nutzer genau, wozu seine Daten benutzt und gespeichert werden.

Beim Besuch einer Internetseiten werden in der Regel automatisch die IP-Adressen (Benutzerkennung) der Nutzer gespeichert. Ihr Server erstellt aufgrund dieser Daten z.B. die Besucherstatistik Ihrer Internetseite.
Informieren Sie den Besucher Ihrer Internetseite darüber, dass seine IP-Adresse gespeichert wird und wozu Sie diese benutzen werden.

Es gibt viele Empfehlungen aber noch keine genauen Richtlinien, wie die Umsetzung auszusehen hat.

Experten befürchten hier eine neue Abmahnwelle, da ein es sich um einen Wettbewerbsverstoß handelt, wen auf der Internetseite keine Datenschutzerklärung vorhanden ist.

 
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